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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle von uns mit dem Besteller geschlossenen Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen benötigen unsere schriftliche Bestätigung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern nach § 13 BGB.

2. Vertragsabschluss

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als bindend bezeichnet.

2.2

Angaben in Prospekten und Anzeigen sind unverbindlich. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bindend bezeichnet. Wir behalten Eigentumsrechte an erstellten Kostenvoranschlägen und Zeichnungen vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden und müssen bei Nichtauftragserteilung unverzüglich zurückgegeben werden.

2.3

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Eigenschaftszusicherungen. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie nicht grundlegender Natur sind und den Vertragszweck nicht erheblich einschränken.

3. Preise

Die vereinbarten Preise gelten für die angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Änderungen werden Preise entsprechend angepasst. Nach vier Wochen können wir eine angemessene Preiserhöhung verlangen, sofern Löhne und Materialpreise sich ändern und keine längere Preisgarantie vereinbart wurde.

4. Lieferung

4.1

Bei Verzug muss der Besteller eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn der Lieferer oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Gefahr geht über, sobald die Sendung dem Transportunternehmen übergeben wird.

4.2

Bei Nichtabnahme oder Rücktritt ist der Besteller zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser beträgt 25 % des Auftragswertes zusätzlich Planungs- und Ausarbeitungskosten 10 %.

5. Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Besteller muss alle unsere Leistungen unverzüglich ab Ablieferung durch einen fachkundigen Mitarbeiter untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Fehlerbeschreibung rügen.

Der Besteller erkennt an, dass wir auf seine umfassende Mitwirkung angewiesen sind. Er verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

6. Sachmängel

6.1

Unsere Leistungen haben die vereinbarte Beschaffenheit und eignen sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird nur dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit geschuldet.

6.2

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

  • unsachgerechter Lagerung, Einbau oder Nutzung durch Besteller oder Dritte
  • natürlichem Verschleiß
  • nicht ordnungsgemäßer Wartung
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • Schäden durch nicht genehmigte Reparationen Dritter

Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Besteller. Mängelrechte setzen voraus, dass der Besteller seinen Rüge- und Untersuchungspflichten nachgekommen ist.

6.3

Bei Sachmängeln können wir zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Leistungen, die den Mangel nicht haben. Wegen eines Mangels sind mindestens zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.

6.4

Für Aufwendungen zur Entfernung und zum Einbau tragen wir nachgewiesene Kosten maximal bis zur Höhe des 1,5-fachen Nettopreises des konkreten mangelhaften Produktes.

6.5

Der Besteller unterstützt uns bei Fehleranalyse und Mängelbeseitigung durch konkrete Problembeschreibung und erforderliche Mitwirkung.

6.6

Entstehen uns Mehrkosten durch Veränderung oder falsche Bedienung, können wir Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. Erhöhen sich erforderliche Aufwendungen durch Verbringung an anderen Ort, müssen wir diese nicht tragen, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.

6.7

Bei endgültiger Verweigerung oder fehlschlagender Nacherfüllung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 8.

6.8

Rücksendungen mangelhafter Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung erfolgen. Die Gefahr geht erst bei Annahme an unserem Geschäftssitz über. Wir dürfen Rücksendungen ohne vorherige Absprache ablehnen.

7. Haftung

7.1

Wir leisten Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bei unserem Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit):

a) Die Haftung bei Vorsatz sowie aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haften wir für typisch vorhersehbaren Schaden.

c) In anderen Fällen haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflicht, Mängelansprüchen oder Verzug für typisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist begrenzt pro Schadensfall auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung und auf das Dreifache des Auftragswertes für sämtliche Schadensfälle aus dem Vertrag.

7.2

Bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und Produkthaftungsansprüchen gelten gesetzliche Regelungen.

7.3

Bei Verwendung aggressiver Medien haften wir nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei vorzeitiger Inbetriebnahme muss der Auftraggeber erforderliche Schutzmaßnahmen durchführen. Bei Fremdeingriff in unsere Gewerke entfällt die Gewährleistung komplett.

8. Verjährung

8.1

Die Verjährungsfristen betragen:

a) für Ansprüche aus Kaufpreisrückzahlung und Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Ware; für ordnungsgemäß gerügte Mängel mindestens drei Monate ab wirksamer Erklärung

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr

c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr

d) bei anderen Schadensersatzansprüchen ein Jahr ab Kenntniserlangung

Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf gesetzlicher Höchstfristen (§ 199 Abs. 3, 4 BGB) ein. In Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 a) und b) BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

8.2

In Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

8.3

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie Produkthaftungsansprüchen gelten stets gesetzliche Verjährungsfristen.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen darf der Auftragnehmer Demontage verlangen. Der Auftraggeber überträgt entstehende Forderungen oder Miteigentumsrechte auf den Auftragnehmer.

10. Zahlung

Zahlungen sind bar zu leisten bzw. per Überweisung, ohne jeden Abzug, frei Baustelle des Auftragnehmers, in europäischer Währung innerhalb von 10 Tagen. Abweichende Vereinbarungen benötigen Schriftform. Tagelohnarbeiten und Akontozahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Akzepte oder Kundenwechsel werden nicht angenommen.

Bei Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen oder ernsthaften Zweifeln an Kreditwürdigkeit werden sämtliche offen stehenden Forderungen (auch aus anderen Aufträgen) sofort fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist darf der Auftragnehmer den Vertrag schriftlich kündigen und die Arbeiten einstellen.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragsstellen ist Rostock. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Montagebedingungen

12.1

Für Montagearbeiten gelten: 1. diese AGB, 2. — wenn schriftlich vereinbart — die VOB/B, sowie 3. das BGB.

12.2

Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Aufforderung zu beginnen, sofern erforderliche Unterlagen vorliegen, ungehinderter Montagebeginn garantiert und eventuelle Anzahlung eingegangen ist.

12.3

Die Abnahme richtet sich nach BGB bzw. bei schriftlicher Vereinbarung nach § 12 VOB/B. Bei Kabel, Leitungen, Rohren usw. dürfen 10 % für Verschnitt berechnet werden.

13. Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrages. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten.

Wir geben personenbezogene Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleistungspartner zur Auftragsabwicklung mit nur erforderlichem Minimum an Datentransfer.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle unwirksamer Klauseln tritt die entsprechende gesetzliche Vorschrift.

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